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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entleihe
von Druckvorlagen 1. Grundsätzlich werden Druckvorlagen nur entliehen.
Das Bildmaterial, im Falle von digitalen Daten auch die CD-ROM, bleibt
Eigentum der Ernst Barlach Lizenzverwaltung. 2. Die Leihfrist beträgt, wenn nicht anders
vereinbart, 6 Wochen. 3. Der Entleiher erwirbt grundsätzlich nur
ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten einmaligen Verwendung. Jede
darüberhinausreichende Verwendungsart, insbesondere begleitendes Werbematerial,
auch die Nutzung im Internet, ist genehmigungs- und ggf. gebührenpflichtig.
Eine Weitergabe an andere Nutzer ist nicht erlaubt. 4. Die Entstellung durch Abzeichnen, Nachfotografieren,
Fotocomposing, Colorierung oder elektronische Hilfsmittel ist nicht erlaubt. 5. Wird Bildmaterial für Internetseiten zur
Verfügung gestellt, darf die maximale Auflösung von 72 dpi nicht
überschritten werden. Digitale Präsentationen dürfen nicht
die Möglichkeit zum Download oder Kopieren bieten. 6. Nach Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechtes,
oder - wenn das Nutzungsrecht nicht ausgeübt worden sein sollte -
bei Rückgabe des Bildmaterials, sind alle digitalen Bilder in den
elektronischen Archiven und Datenträgern des Nutzers zu löschen.
Sämtliche sonstige Arbeitsduplikate sind nach Gebrauch zu vernichten. 7. Die Leihgebühr orientiert sich an den marktüblichen
Preisen und wird nach unserer jeweils aktuellen Gebührenliste erhoben.
Sie wird auf Anfrage mitgeteilt. 8. Das originale Bildmaterial ist spätestens
mit Ende der Leihfrist unbeschädigt zurückzugeben. Bei Beschädigung
oder Verlust ist Schadenersatz zu leisten. Die Schadenersatzsumme beträgt
ohne weiteren Nachweis 50,00 € pro Schwarzweiß-, 100,00 €
pro Farbfoto und 120,00 € pro CD-ROM. Bei ungenehmigter Archivierung
oder Weitergabe des Bildmaterials entsteht pro Abbildung ein Schadenersatzanspruch
in Höhe des Fünffachen der ursprünglich berechneten Leihgebühr.
(Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund des Urheberrechts am
Werke Ernst Barlachs für die ungenehmigte Archivierung, sonstige Veröffentlichung
oder Weitergabe des Bildmaterials behalten wir uns vor.) 9. Bei Überziehung der Leihfrist wird je Bildvorlage
(ausgenommen digitale Vorlagen) eine Blockierungsgebühr in Höhe
von 1,00 € pro Tag berechnet. 10. Als Bildnachweis ist zu nennen © Ernst
Barlach Lizenzverwaltung Ratzeburg. Bei Unterlassung des Bildnachweises
wird ein Preisaufschlag von 100% auf die Leihgebühr erhoben. 11. Von jeder Veröffentlichung sind uns zwei
Belegexemplare unaufgefordert zuzuschicken. 12. Spätestens mit Beginn der Nutzung des Bildmaterials
werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” durch den
Nutzer anerkannt. 13. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsordnung berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten
Ziel am nächsten kommt. 14. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Ratzeburg. |
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